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Informationen über Vorstandsbeschlüsse seit Beginn der Corona-Pandemie.

<31.08.2021>

Wiederaufnahme des Übungsbetriebs für Breiten- und Erwachsenensport

Ab Mitte September 2021 kann nach Abstimmung mit dem Sport- und Bäderamt wieder einem eingeschränkten Übungsbetrieb für die Breitensportgruppe anbieten. Die größte Hürde in der Organisation ist die Vorgabe zur maximalen Belegung des großen bzw. des kleinen Beckens. 

Um möglichst vielen Vereinsmitgliedern ein Schwimmen zu ermöglichen, hat der Vorstand beschlossen, dass jeder von nur einmal in der Woche zum Training kommen darf. 

 

Schwimmangebote / -zeiten
Kinder im Alter von 11 Jahren und jünger mit einem DSV-Abzeichen

Seepferdchen: Montag, 16:00 Uhr oder Donnerstag, 16:00 Uhr

Bronze-, Silber- und Gold: Donnerstag, 17:00 Uhr oder Samstag, 14:00 Uhr

Kinder im Alter von 11 bis 17 Jahren

Donnerstag: 18:30 Uhr

Erwachsene (ab 18 Jahren)

Donnerstag: Wassergymnastik ab 19:30 Uhr und Schwimmzeit ab 20:00 Uhr

 

Umfrageformular

Für eine bestmögliche Gruppeneinteilung war eine Rückmeldung über die Wunschtage  der Vereinsmitglieder erforderlich. Jedes Vereinsmitglied musste ein für sein Alter entsprechendes Formular einzeln auszufüllen! 

Aufgrund der Überbelegung wurde die Umfrage am 12.09.2021 geschlossen. Ob diese wieder geöffnet wird, da eine größere Anzahl von Schwimmerinnen bzw. Schwimmer zugelassen werden, hängt von der Entscheidung des Sport- und Bäderamtes ab. 


<09.07.2021>

Schwimmkurse

Mit Beginn der Sommerferien konnten wir mit den seit März 2020 ausgefallenen Schwimmkursen wieder starten. Alle Kinder aus diesen Schwimmkursen wurden per Post informiert. Alle weiteren Schwimmkurse, die derzeit in einer Warteposition stehen, werden im Anschluss - sofern die Schwimmbäder weiter geöffnet bleiben - nachgeholt. 

Da die v.g. Kurse nach derzeitigem Stand bis Ende des Jahres 2023 ausgebucht sind, bitten wir von weiteren Anfragen zu Schwimmkursen abzusehen. Sie können gerne Ihr Kind für einen Schwimmkursplatz ab 2023 vormerken lassen, aber nur, wenn Ihr Kind im Jahr 2018 oder später geboren ist. Nutzen Sie bitte dazu das Anmeldeformular bei der Infoseite Schwimmkurse.

 


<05.07.2021>

Übungsbetrieb während der Sommerferien

Der Vorstand stand in den letzten vierzehn Tagen in engen Kontakt mit dem Sport- und Bäderamt zur Nutzung des Beatusbades für unseren Übungsbetrieb. 


Breitensport:

Aufgrund der Vorgaben der CoBeLVO und des Badeigentümers zum Hygienekonzept erachtet der Vorstand es nicht für umsetzbar, derzeit Breitensportgruppen (Seepferdchen, Bronze, Silber und Goldgruppen sowie das Erwachsenenschwimmen) anzubieten. Die Begrenzung der gleichzeitig im Beatusbad einzulassenden Schwimmerinnen und Schwimmer ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Übungsbetriebs und stellt unsere Übungsleiter und die Einlasskontrolle vor eine hohe organisatorische Aufgabe. Daher hält der Vorstand weiterhin daran fest, dass allen Vereinsmitgliedern über die Sommerferien der Eintritt in das Freibad Oberwerht bezahlt wird. Wie dies funktioniert lesen Sie weiter unten, unter der Überschrift "Eintrittsregelung für Mitglieder".

 

Schwimmkurse:

Erst heute haben wir per E-Mail die letzten notwendigen Informationen erhalten, so dass wir am Montag auf unserer Vorstandssitzung die Entscheidung Schwimmkurse "Ja oder Nein" treffen können. Sollte es möglich sein, Schwimmkurse über die Sommerferien anzubieten, werden die Schwimmkurskinder für die wir den Kurs wiederaufleben lassen per Post informiert. 

 


<Juni 2021>

Nutzung des Beatusbades

Zwar können nach der aktuellen Coronabekämpfungsverordnung die Schwimmbäder wieder öffnen und vom Sport- und Bäderamt wurde das Beatusbad den Vereinen zur Nutzung angeboten, aber wir müssen im Vorstand erst besprechen, wie die Hygienevorgaben für die Wiederaufnahme des Übungsbetriebs umgesetzt werden können. Wir werden an dieser Stelle baldmöglichst eine Information geben. Bis dahin gilt weiterhin, dass der Verein den Eintritt in das Freibad Oberwerth für Vereinsmitglieder bezahlt. 

 


<07.06.2021>

Das Freibad Oberwerth ist wieder geöffnet

Seit dem 03.06.2021 ist das Freibad Oberwerth wieder geöffnet. Wegen der Corona-Beschränkungen können in zwei Zeitblöcken von 08.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr jeweils 500 Personen das Bad besuchen. Um sich für einen der Zeiträume anzumelden ist ein Online-Buchungssystem eingerichtet worden. Dieser ist erreichbar über https://koblenz.baeder-suite.de

Mehr Informationen zur Nutzung des Freibades Oberwerth gibt es unter koblenz.de > Pressemeldung

Eintrittsregelung für Mitglieder

Der Vorstand hat auf seiner Sitzung am 07.06.2021 beschlossen, allen Vereinsmitgliedern ab sofort den Eintritt ins Freibad zu bezahlen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum Ende der Sommerferien. An der Kasse ist der gültige Mitgliedsausweis vorzulegen. Die Abrechnung erfolgt dann durch die Stadtverwaltung mit uns als Schwimmverein.

Abgelaufene Ausweise können binnen der nächsten drei Wochen (bis 01.07.2021) per Post der Geschäftsstelle zwecks Ausstellung eines neuen Ausweise übersendet werden. Ab dem 02.07.2021 ist die Geschäftsstelle bis einschließlich 01.08.2021 geschlossen. 

Erläuterungen zur Nutzung des Ticketsystems

Vor dem Kauf ist ein Kundenkonto anzulegen. Wie dies funktioniert wird in diesem Dokument Freibad_AnlageKundenkonto beschrieben. Danach können in dem Ticketsystem beliebige Eintritskarten gekauft werden. Wie dies funktioniert wird in dem Dokument Freibad_Ticketkauf erklärt. 

 

Aktuelle Schwimmbadsituation und Übungsstunden

Aufgrund der aktuellen Coronabekämpfungsverordnung (22. CoBeLVO) sind weiterhin die Schwimmbäder geschlossen. Damit können wir auch noch keinen Übungsbetrieb aufnehmen. Der Vorstand hat daher die Koblenzer Landtags- und Bundestagsabgeordneten angeschrieben, auf die Situation hingwiesen und um Unterstützung gebeten, um für uns als Schwimmverein eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung des Schul- und Vereinsbades zu finden. Bisher haben wir zwei positive Rückmeldungen, einmal von Frau Dr. Anna Köbberling (MdL) als auch von Herr Josef Oster (MdB) erhalten.  Wir halten Euch auf dem Laufenden. 

 


<07.09.2020>

Einzug des Mitgliederbeitrages in 2020 und Erstattung in 2021

Der Vorstand hat auf seiner Sitzung im September 2020 beschlossen, den Mitgliedsbeitrag für dieses Jahr normal fortzusetzen. Da wir für viele Vereinsmitglieder weiterhin leider keine Schwimmzeiten anbieten können, werden im Jahr 2021 die folgenden Gutschriften verbucht:

  1. Für die Zeit im Frühjahr 2020, in denen das Beatusbad vollständig geschlossen war, erfolgt für alle Vereinsmitglieder eine Gutschrift in Höhe von zwei Monatsbeiträgen. 
  2. Für die Zeit von Oktober bis Dezember 2020 erfolgt eine Gutschrift in Höhe von drei Monatsbeiträgen. Diese Gutschrift gilt nur für die Vereinsmitglieder, die derzeit nicht am Übungsbetrieb teilnehmen können. Dies betriff hauptsächlich den Breitensport und die Schwimmkurse. 

Wir bitten um Beachtung, dass trotzdem ab Januar 2021 das Bankeinzugsverfahren weiter ausgeführt wird, da wir eine monatlich Abrechnung des Vereinsbeitrags durchführen und hierbei Ihre Zahlungsweise (vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) Berücksichtigung findet. Bitte kontrollieren Sie ihre Kontoauszüge und falls Sie Fragen zur Abbuchung haben, rufen Sie bitte die Geschäftsstelle an (Tel. 0261-80 58 488) oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Bei Rückbuchungsaufträgen werden wir Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. 

 

Gutschrift für den Vereinsbeitrag im 4. Quartal 2020

Der Vorstand hat beschlossen, dass für die Monate Oktober bis Dezember 2020 für diejenigen Vereinsmitglieder, die nicht am eingeschränkten Trainingsbetrieb teilnehmen können, den Vereinsbeitrag zu erstatten. Aus Gründen der einfacheren Verbuchung erfolgt hierfür eine Gutschrift auf den Vereinsbeitrag im Jahr 2021. Sie verfällt bei vorzeitiger Kündigung in laufenden Jahr und es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung.

Aus diesem Grund entfällt mit Wirkung zum 01.10.2020 bis auf weiteres die kostenfreie Nutzung des Beatusbades für Vereinsmitglieder. 

 


<Mai 2020>

Beitragseinzug während der Badschließung und Erstattung

Der Vorstand hat bzgl. der aktuellen Situation beschlossen, anteilig die Beiträge über den durch die Badschließung betroffenen Zeitraum zu erstatten. Die Erstattung erfolgt im Geschäftsjahr 2021 als Gutschrift für alle im derzeitigen Zeitpunkt im Verein angemeldeten und zahlenden Vereinsmitglieder, vorbehaltlich einer positiven Kassenlage. Die Gutschrift von 1,80 Euro gilt für jede Woche in der das Schwimmbad durch eine Allgemeinverfügung der Landesregierung oder durch die Stadtverwaltung Koblenz geschlossen ist, ausgenommen sind die Zeiträumen in denen bei regulären Übungsbetrieb durch Schulferien keine Übungsstunden stattfinden würden. Sie verfällt bei vorzeitiger Kündigung in laufenden Jahr und es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung.

 

Der Beitragseinzug erfolgt weiterhin in der üblichen Verfahrensweise. 

 

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